GEG Heizung im Bestand Header: Wooden gavel and books on wooden table

GEG Heizung im Bestand

3. Februar 2026 | Christian König

Aktueller Status, Pflichten und wie Immoconn die Anforderungen „GEG Heizung“ im Bestand unterstützt

Die Diskussion um das Gebäudeenergiegesetz (GEG)  ist inzwischen nicht mehr nur von Ankündigungen geprägt: Schwarz-Rot hat sich am 24.02.2026 auf Eckpunkte verständigt und will das GEG im Zuge eines „Gebäudemodernisierungsgesetzes“ neu aufstellen. Kernpunkt ist, dass die 65-Prozent-Pflicht für neue Heizungen entfallen soll; Öl- und Gasheizungen sollen grundsätzlich wieder einbaubar sein – künftig aber mit zusätzlichen Vorgaben (u. a. anteilige Nutzung klimafreundlicher Brennstoffe ab 2029 sowie eine schrittweise Anhebung bis 2040).

Damit gibt es erstmals einen konkreten politischen Fahrplan: Ein Kabinettsbeschluss wird bis Ostern angekündigt, das neue Gesetz soll vor dem 1. Juli 2026 in Kraft treten. Welche Detailregelungen und Übergänge am Ende tatsächlich gelten (z. B. Ausnahmen, Nachweise, Förderlogik), hängt jedoch vom finalen Gesetzestext und dem parlamentarischen Verfahren ab.

Für Betreiber von Bestandsimmobilien ist diese Unsicherheit problematisch, gleichzeitig darf sie nicht zu einem Abwarten führen. Denn unabhängig von künftigen Änderungen gilt eindeutig: Das aktuell gültige Gebäudeenergiegesetz ist verbindlich.

Erfüllen Sie schon die GEG-Pflicht zur Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Optimierung?

Ermitteln Sie jetzt, welches Optimierungspotenzial in Ihrem Heizungskeller schlummert.

Expertenrat zum optinierten Betrieb

Während frühere Regelungen vor allem auf Technik, Alter oder Einzelmaßnahmen abstellten, bleibt mit den neuen Eckpunkten im GEG der tatsächliche Anlagenbetrieb über Zeit im Mittelpunkt. Effizienz wird nicht mehr als theoretischer Planungswert verstanden, sondern als dauerhaft zu überprüfender und zu dokumentierender Zustand.

Was regeln §60a GEG, §60b GEG und  §71a GEG für Heizungsanlagen im Bestand?

Die Paragrafen  §60a GEG,  §60b GEG und §71a GEG richten den Blick bei Heizungsanlagen im Bestand konsequent auf den tatsächlichen Betrieb. Energieeffizienz wird nicht mehr als einmaliger Zustand verstanden, sondern als dauerhaft nachzuweisende Betriebseigenschaft

  •  §60a GEG verpflichtet seit 2024 zur Prüfung und Optimierung neu installierter Wärmepumpen in Gebäuden mit mindestens sechs Nutzungseinheiten. Die erste Prüfung erfolgt nach einer vollständigen Heizperiode, spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme. Die regelmäßige Wiederholungsprüfung entfällt, wenn die Wärmepumpe einer Fernkontrolle, also einem kontinuierlichen Monitoring, unterliegt.
  • §60b GEG betrifft Heizungsanlagen ab 15 Jahren in Gebäuden mit mindestens sechs Nutzungseinheiten. Für diese Anlagen ist grundsätzlich eine einmalige Heizungsprüfung vorgesehen, bei der Regelparameter und Effizienzpotenziale überprüft werden. Die Prüfpflicht entfällt, wenn die Anlage mit standardisierter Gebäudeautomation nach  §71a GEG ausgestattet ist; ein rein punktuelles Monitoring reicht hierfür nicht aus.
  •  §71a GEG verpflichtet große Nichtwohngebäude mit Heizungs- oder Klimaanlagen über 290 kW zur Einführung von Monitoring und Gebäudeautomation. Im Bestand liegt der Fokus auf der kontinuierlichen Erfassung und Auswertung von Anlagen- und Energiedaten. Erfüllt ein Gebäude diese Anforderungen, können Prüf- und Inspektionspflichten nach  §60a GEG und  §60b GEG entfallen – auch bei freiwilliger Umsetzung.

Damit beschreibt GEG Heizung im Bestand keinen „Einmaltermin“, sondern sorgt für einen dauerhaft nachvollziehbaren Betriebszustand.

GEG-Anforderung vs. Betreiberrealität im Bestand

Das GEG legt den Fokus klar auf den laufenden, effizienten Betrieb von Heizungsanlagen. Effizienz wird dabei als dauerhaft nachweispflichtiger Zustand verstanden. Punktuelle Prüfungen oder isolierte Einzelmaßnahmen reichen nicht aus, um diesen Anspruch zu erfüllen. Stattdessen rückt das Gesetz die kontinuierliche Erfassung, Auswertung und Dokumentation von Betriebsdaten in den Vordergrund.

In der Betreiberrealität vieler Bestandsgebäude zeigt sich jedoch ein anderes Bild. Heizungsanlagen sind häufig heterogen aufgebaut, über Jahre gewachsen und mit unterschiedlichen Regelungskonzepten ausgestattet. Prüfungen erfolgen anlassbezogen oder turnusmäßig, Optimierungen werden umgesetzt, ohne ihre Wirkung systematisch zu messen. Nachweise sind fragmentiert, manuell erstellt oder nicht dauerhaft verfügbar.

Genau hier entsteht die operative Lücke, die das GEG adressiert – und die sich ohne ein strukturiertes Monitoring kaum schließen lässt.

Wie Immoconn die Umsetzung der GEG-Vorgaben für Heizungsanlagen unterstützt

Die Anforderungen aus §60a, §60b und §71a GEG lassen sich im Bestand nur dann wirtschaftlich und rechtssicher erfüllen, wenn Liegenschaftsbetreiber von Wohn- und Geschäftsgebäuden sowie öffentlicher Gebäude, wie etwa Schulen, Behörden oder Krankenhäuser, Heizungsanlagen nicht mehr punktuell prüfen, sondern kontinuierlich überwachen und auswerten

Immoconn ermöglicht ein laufendes digitales Heizungsmonitoring, das zentrale Betriebsparameter wie Vor- und Rücklauftemperaturen, Laufzeiten, Taktung, Wärmemengen und Störmeldungen kontinuierlich erfasst. Dadurch entstehen keine Momentaufnahmen, sondern Zeitreihen, die den tatsächlichen Anlagenbetrieb über Wochen, Monate und Jahre abbilden. Diese langfristige Transparenz ist entscheidend, um Effizienz nicht nur anzunehmen, sondern belastbar nachzuweisen.

§60a GEG: Wärmepumpen dauerhaft im Blick

§60b und §71a GEG: Prüfung, Optimierung, Dokumentation

Praxisszenario: Konformer Heizungsbetrieb nach GEG im Bestand mit Immoconn

Eine große Liegenschaft mit mehreren Gebäuden und mehreren hundert Wohneinheiten steht vor der Herausforderung das GEG zu erfüllen. Die Wärmeversorgung erfolgt über zentrale Heizzentralen mit hybriden Erzeugerkonzepten. Für den Betreiber stehen Versorgungssicherheit, stabile Betriebskosten und regulatorische Konformität gleichermaßen im Fokus.

Nach der Inbetriebnahme der Anlage wird Immoconn über Gateways und nachrüstbare Sensorik in den laufenden Betrieb integriert. Erfasst werden kontinuierlich relevante Betriebsparameter wie Vor- und Rücklauftemperaturen und Pumpentaktung. Bereits in den ersten Betriebswochen zeigen die Zeitreihen typische Auffälligkeiten, etwa dauerhaft erhöhte Vorlauftemperaturen, eine hohe Taktfrequenz der Wärmepumpe oder unnötigen Spitzenlastbetrieb in Übergangszeiten.

Auf Basis dieser Daten werden gezielt Handlungsempfehlungen abgeleitet, etwa Anpassungen der Heizkurve, Änderungen der Regelstrategie oder eine bessere Koordination zwischen Wärmepumpe und Spitzenlasterzeuger. Jede Maßnahme wird zeitlich dokumentiert und ihre Wirkung anhand von Vorher-/Nachher-Vergleichen überprüft. Für den Betreiber entsteht so ein transparenter, nachvollziehbarer Effizienznachweis über den gesamten Betrieb – als Grundlage für die Erfüllung der Anforderungen aus §60a, §60b und, bei entsprechender Anlagengröße, auch §71a GEG.

Fazit: GEG Heizung im Bestand: Anforderungen heute erfüllen und strategisch vorbereiten

Das Gebäudeenergiegesetz verlangt keinen perfekten Heizungsbetrieb, wohl aber Transparenz, Nachvollziehbarkeit und kontinuierliche Optimierung. Betreiber, die weiterhin ausschließlich auf punktuelle Prüfungen setzen, erhöhen regulatorische Risiken und verschenken Effizienzpotenziale. Für Betreiber bedeutet GEG Heizung heute vor allem: Transparenz schaffen, Betrieb messbar machen, Optimierungen nachvollziehbar dokumentieren.

Der monitoring-basierte Ansatz von Immoconn unterstützt die Anforderungen aus den Paragrafen §60a, §60b und §71a des GEG in einen steuerbaren Anlagenbetrieb zu übersetzen. Wer heute in kontinuierliches Heizungsmonitoring investiert, erfüllt nicht nur einen großen Teil der aktuellen gesetzlichen Pflichten, sondern schafft zugleich eine belastbare Grundlage für kommende regulatorische Entwicklungen, wirtschaftliche Optimierung und nachhaltige Bestandsstrategien.

Häufig gestellte Fragen

Das GEG bewertet Heizungsanlagen nicht mehr nur nach Technik oder Alter, sondern nach ihrem tatsächlichen Betrieb. Energieeffizienz muss dauerhaft erreicht und nachvollziehbar dokumentiert werden. Heizungsmonitoring spielt dabei eine zentrale Rolle, weil es den realen Anlagenbetrieb kontinuierlich sichtbar macht und Effizienzverluste frühzeitig erkennen lässt.

Für Bestandsgebäude greifen insbesondere die Regelungen aus GEG §60a, GEG §60b und GEG §71a. Sie verlangen Prüf-, Optimierungs- oder Monitoringpflichten je nach Anlagentyp, Alter und Größe. Immoconn unterstützt die Umsetzung, indem es punktuelle Prüfungen durch einen laufenden Effizienznachweis ersetzt. Damit können Heizungssysteme die gesetzlichen Anforderungen dauerhaft erfüllen.

Empfehlenswert sind Heizungsmonitoring-Systeme, die den Betrieb kontinuierlich abbilden und die für den GEG-Nachweis relevanten Kennwerte messbar, auswertbar und revisionssicher dokumentiert bereitstellen. Besonders geeignet sind Lösungen wie Immoconn, die sowohl die technische Infrastruktur des digitalen Monitorings anbieten, als auch die Expertise durch fachkundige Heizungsbaumeister für Handlungsempfehlungen zur Optimierung von Energieeffizienz und Einsparpotenzialen.

Die Nachrüstung erfolgt in der Regel über nachrüstbare Sensorik und Gateways, die in bestehende Heizungsanlagen integriert werden können, ohne den laufenden Betrieb zu unterbrechen. In Kombination mit einer Monitoring-Software von Immoconn entsteht so eine belastbare Datenbasis für Effizienz, Optimierung und GEG-Nachweise.

§60b betrifft Heizungsanlagen ab 15 Jahren und sieht grundsätzlich eine einmalige Heizungsprüfung vor. Diese Pflicht entfällt, wenn die Heizungsanlage im Rahmen einer standardisierten Gebäudeautomation nach  §71a GEG überwacht wird. Immoconn unterstützt hier, indem es den effizienten Betrieb dauerhaft dokumentiert und damit die Prüfpflicht ersetzt.

👉 Immoconn macht den Heizungskeller digital

Rüsten Sie Ihre Heizräume jetzt mit Imoconn aus und profitieren Sie von reduzierten Energiekosten, einer besseren CO₂-Bilanz und zufriedenen Mietern – auch im heterogenen Bestand. Vereinbaren Sie noch heute eine unverbindliche Beratung und machen Sie Ihre Immobilien bereit für die Zukunft

JETZT GESPRÄCH VEREINBAREN