EnSimiMav

EnSimiMav: Was bedeutet die Abkürzung und wie trägt sie zum Energiesparen bei?

21. November 2024 | Christian König

EnSimiMaV ist ausgelaufen – die Betreiberpflichten bleiben: So schafft Immoconn Transparenz fürs GEG.

Infobox: EnSimiMav im Überblick

  • Gültigkeit: 01.10.2022 bis 30.09.2024 
  • Kernpflichten (Gebäude): Heizungscheck/Heizungsoptimierung für erdgasbetriebene Heizungsanlagen, inkl. Dokumentation 
  • Kernpflicht (größere Gebäude): Hydraulischer Abgleich für bestimmte Gebäudegrößen/Wohneinheiten, mit Stichtagen 2023/2024 
  • Kernpflicht (Unternehmen): Umsetzung wirtschaftlicher Energieeffizienzmaßnahmen bei >10 GWh/Jahr (unter bestimmten Voraussetzungen)

Was verlangte die EnSimiMaV konkret?

Die drei wichtigsten Punkte waren:

1) Heizungscheck & Heizungsoptimierung (Erdgas) – Frist 15.09.2024

Für erdgasbetriebene Heizungsanlagen war bis 15.09.2024 ein Heizungscheck zur Heizungsoptimierung vorgesehen. Ausnahmen gab es unter anderem für Anlagen,

  • die seit dem 1. Oktober 2020 bereits überprüft wurden und bei denen in den letzten zwei Jahren kein Optimierungsbedarf festgestellt wurde,
  • oder die in Energie-/Umweltmanagementsysteme bzw. ein standardisiertes Gebäudeautomationssystem eingebunden sind. 

2) Hydraulischer Abgleich (Erdgas-Zentralheizung) – Stichtage 30.09.2023 / 15.09.2024

Die EnSimiMaV sah einen verpflichtenden hydraulischen Abgleich bei großen Gebäuden mit erdgasbasierter zentraler Wärmeversorgung vor:

  • bis 30. September 2023: Firmen/öffentliche Gebäude ab 1.000 m² beheizter Fläche sowie Wohngebäude ab 10 Wohneinheiten
  • bis 15. September 2024: Wohngebäude mit mindestens 6 Wohneinheiten 

Ausnahmen betrafen unter anderem bereits abgeglichene Systeme oder absehbare große Maßnahmen/Stilllegung. 

3) „Wirtschaftliche Maßnahmen“ in Unternehmen (>10 GWh/Jahr)

Unternehmen mit hohem Energieverbrauch (über 10 GWh im Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre) mussten unter bestimmten Voraussetzungen als wirtschaftlich identifizierte Effizienzmaßnahmen innerhalb definierter Fristen umsetzen und bestätigen lassen. 

EnSimiMaV ist ausgelaufen – was gilt heute stattdessen?

Häufig gestellte Fragen

Amtlich heißt sie „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“. Dass viele Texte „Verordnung für mittelfristig wirksame Maßnahmen“ schreiben, ist meist eine sprachliche Kurzform – gemeint ist dieselbe Verordnung.

Das „Prinzip“ ist ins GEG gewandert: prüfen → Optimierungsbedarf feststellen → umsetzen → dokumentieren. Besonders relevant sind:

  • § 60b GEG: Ergebnis der Prüfung und Optimierungsbedarf sind schriftlich festzuhalten; wenn Optimierungsbedarf besteht, müssen Maßnahmen innerhalb eines Jahres umgesetzt und dokumentiert werden (und Unterlagen sind Mietern auf Verlangen vorzulegen).
  • § 60c GEG: Bei wassergeführten Systemen ist nach Einbau/Aufstellung zur Inbetriebnahme in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen bzw. Nutzungseinheiten ein hydraulischer Abgleich erforderlich. Damit ist EnSimiMaV als Rechtsrahmen weg – aber die Betreiberpflichten zur Effizienz sind weiterhin greifbar und nachweisrelevant.

Im Zuge der Installation der Sensorik führt Immoconn den GEG-Heizungscheck nach § 60b GEG gesetzeskonform durch. Immoconn macht die Anlage mess- und steuerbar transparent, damit Optimierung gezielter und Nachweise strukturierter werden. Praktisch heißt das:

  • Transparenz statt Vermutung: Laufzeiten, Regelverhalten und Auffälligkeiten werden sichtbar. Das reduziert Diskussionen („läuft doch“) und schafft eine klare Datengrundlage für Maßnahmen.
  • Priorisierung im Portfolio: Statt „alles prüfen“ kann man Anlagen/Objekte nach Auffälligkeit, Verbrauchsmustern oder Risiko clustern und zuerst dort ansetzen, wo der Effekt oder die Dringlichkeit am höchsten ist.
  • Bessere Zusammenarbeit mit SHK-Betrieben: Der Betrieb bekommt vorab Hinweise, was wahrscheinlich ansteht (z. B. Regelparameter, Taktung, Temperatur-Niveau). Das macht Einsätze planbarer und verringert unnötige Vor-Ort-Schleifen.
  • Dokumentationsfähigkeit im Alltag: Ergebnisse, Zeitpunkte, Maßnahmen und Entwicklungen lassen sich nachvollziehbar ablegen und als Grundlage für interne Prozesse oder externe Prüf-/Wartungsdokumentation nutzen (ohne zu behaupten, dass dadurch automatisch „rechtssicher“ alles erfüllt ist).

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