GModG Bestimmungen aktuell

Aus GEG wird GModG

21. Juli 2026 | Christian König

Was Immobilienverantwortliche über das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) jetzt wissen müssen

Wichtig ist dabei:

Erfüllen Sie schon die GModG-Pflicht zur Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Optimierung?

Ermitteln Sie jetzt, welches Optimierungspotenzial in Ihrem Heizungskeller schlummert.

Expertenrat zum optinierten Betrieb

GModG: Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

Bio-Treppe statt 65-Prozent-Regel

Zeitpunkt

Mindestanteil klimafreundlicher Brennstoffe

ab 1. Januar 2029
10 Prozent
ab 1. Januar 2030
15 Prozent
ab 1. Januar 2035
30 Prozent
ab 1. Januar 2040
60 Prozent

Mehr Verantwortung für Vermieter

Strengere Automationspflichten für Nichtwohngebäude

Diese Systeme müssen unter anderem:

  • Energieverbräuche kontinuierlich erfassen, protokollieren und analysieren,
  • Effizienzverluste technischer Systeme erkennen,
  • Betreiber über Optimierungspotenziale informieren,
  • Daten über gängige und frei konfigurierbare Schnittstellen bereitstellen,
  • energetische Anforderungswerte abbilden,
  • die Raumklimaqualität kontinuierlich erfassen.

Mehr Transparenz über die energetische Gebäudequalität im Energieausweis

Welche Pflichten aus dem GEG bleiben bestehen?

Heizungsprüfung nach § 60b

Wärmepumpencheck nach § 60a

  • Anlagendimensionierung,
  • Regelungseinstellungen,
  • Vorlauftemperaturen,
  • hydraulischer Abgleich,
  • notwendige Optimierungsmaßnahmen.

Hydraulischer Abgleich nach § 60c

Was bedeutet das GModG für Immobilienverantwortliche?

  • Investitions- und Wartungskosten,
  • Brennstoff- und Strompreise,
  • CO₂-Kosten,
  • Gasnetzentgelte,
  • vorgeschriebene Bio-Anteile,
  • notwendige Modernisierungen am Gebäude,
  • regulatorische Nachweis- und Optimierungspflichten.

Damit gewinnt die tatsächliche Betriebsweise einer Heizungsanlage weiter an Bedeutung.

Warum Transparenz im Bestand wichtiger wird

Das GModG erweitert die technischen Möglichkeiten bei der Wärmeversorgung und hält gleichzeitig an konkreten Prüf-, Optimierungs- und Nachweispflichten fest. Immobilienverantwortliche benötigen deshalb belastbare Antworten auf zentrale Fragen:

Immoconn schafft dafür eine datenbasierte Grundlage. Der digitale Heizungskeller bündelt technische Betriebs- und Verbrauchsdaten, macht Auffälligkeiten sichtbar und dokumentiert die Wirkung umgesetzter Maßnahmen. So verbinden Eigentümer gesetzliche Prüfungen mit einem kontinuierlichen Optimierungsprozess.

Reale Betriebsdaten zeigen zudem, wie hoch der tatsächliche Wärmebedarf eines Gebäudes ist. Das erleichtert die Dimensionierung neuer Heizsysteme und reduziert das Risiko, Wärmepumpen zu groß oder zu klein auszulegen oder unzureichend mit vorhandenen Komponenten abzustimmen.

Immoconn macht regulatorische Anforderungen damit im laufenden Betrieb nutzbar. Das Heizungsmonitoring schafft die Transparenz, mit der Immobilienverantwortliche Optimierungspflichten nachvollziehbar erfüllen, Automationsanforderungen unterstützen und Investitionen im Bestand fundierter planen.

Hinweis: Dieser Artikel gibt einen redaktionellen Überblick über die wesentlichen Änderungen durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) und erhebt keinen Anspruch auf juristische Vollständigkeit oder rechtliche Verbindlichkeit.

Häufig gestellte Fragen

Ja, seit dem 10. Juli 2026 ist das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen. Jedoch tritt es erst nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) entfällt die bisherige 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien beim Heizungseinbau. Eigentümer können künftig wieder frei wählen – auch neue Gas- oder Ölheizungen sind weiterhin zulässig.

Wer sich für eine fossile Heizung entscheidet, muss jedoch die sogenannte Bio-Treppe beachten: Ab 2029 ist schrittweise ein ansteigender Anteil klimaneutraler Brennstoffe wie Biomethan oder grüner Wasserstoff vorgeschrieben – beginnend mit 10 Prozent (2029) bis hin zu 60 Prozent ab 2040.

Wichtig: Ab 2030 müssen neu errichtete Wohngebäude als Nullemissionsgebäude gebaut werden – fossile CO₂-Emissionen am Standort sind dann nicht mehr zulässig.

Das GModG erlaubt den Weiterbetrieb bestehender Heizungen grundsätzlich auch über eine Betriebsdauer von 30 Jahren hinaus. Das bisherige altersabhängige Betriebsverbot für bestimmte Öl- und Gasheizkessel soll entfallen. Eigentümer müssen eine funktionierende Anlage daher nicht allein aufgrund ihres Alters austauschen.

Der Weiterbetrieb bleibt dennoch an Betreiberpflichten geknüpft: Eigentümer müssen Anlagen sachgerecht bedienen, warten und instand halten. Ältere wassergeführte Heizungsanlagen in Gebäuden mit mindestens sechs Nutzungseinheiten fallen weiterhin unter die einmalige Prüf- und Optimierungspflicht nach § 60b. Erkannte Optimierungsmaßnahmen müssen umgesetzt werden.

Bei vermieteten Immobilien gewinnt zudem die Wirtschaftlichkeit des Weiterbetriebs an Bedeutung. Nach § 41 GModG sollen CO₂-Kosten und Gasnetzentgelte ab 2028 stärker zwischen Vermietern und Mietern aufgeteilt werden. Auch Mehrkosten durch vorgeschriebene biogene Brennstoffanteile sollen ab 2029 nicht allein bei den Mietern liegen. Alte Heizungen dürfen damit zwar länger betrieben werden, können für Eigentümer jedoch zunehmend höhere laufende Kosten verursachen.

Bei Wohngebäuden stehen vor allem die Prüfung und Optimierung einzelner Heizungsanlagen im Mittelpunkt, etwa bei neuen Wärmepumpen oder älteren wassergeführten Heizsystemen.

Für Nichtwohngebäude gehen die Anforderungen weiter: Das GModG verschärft insbesondere die Pflichten zur Gebäudeautomation und zur kontinuierlichen Analyse des Energieverbrauchs. Künftig sollen deutlich mehr größere Nichtwohngebäude Systeme einsetzen, die Verbräuche erfassen, Effizienzverluste erkennen und den Anlagenbetrieb technisch unterstützen. Damit rückt bei Nichtwohngebäuden neben der einzelnen Heizungsanlage stärker die digitale Betriebsführung des gesamten Gebäudes in den Fokus.

Mit dem Beschluss des neuen GModG entfällt die 65-Prozent-Regel. Künftig greift die sogenannte Bio-Treppe.

Immobilienverantwortliche sollten jetzt laufende Planungen sorgfältig gegen den aktuellen Rechtsstand prüfen. Mit Transparenz über den eigenen Gebäudebestand schaffen sie die künftige Grundlage für nahezu alle strategischen und regulatorischen Entscheidungen.

Gerade deshalb ist es sinnvoll, schon heute belastbare Bestandsdaten aufzubauen und systematisch auszuwerten. Denn nur mit einem klaren Überblick über reale Verbräuche, Betriebszustände, Lastverhalten und technische Auffälligkeiten lassen sich Modernisierungsmaßnahmen fundiert priorisieren und wirtschaftlich bewerten. Beispielsweise bei der Dimensionierung von Wärmepumpen ist eine fundierte Datengrundlage zum tatsächlichen Wärmebedarf entscheidend. Fehlt diese, riskieren Planer, die Wärmepumpe zu groß oder zu klein auszulegen oder nicht sauber auf die übrigen Anlagenkomponenten abzustimmen, so dass ihr wirtschaftlicher und nachhaltiger Mehrwert nicht trägt.

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