GEG Heizung im Bestand Header: Wooden gavel and books on wooden table

GEG Heizung im Bestand

Aktueller Status, Pflichten und wie Immoconn die Anforderungen „GEG Heizung“ im Bestand unterstützt

Die Diskussion um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist weiterhin von politischen Ankündigungen geprägt. Zwar wird eine Novellierung des GEG regelmäßig in Aussicht gestellt, doch über die Namensänderung zu Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) hinaus liegen bislang weder konkrete Inhalte noch belastbare Zeitpläne oder Übergangsregelungen vor. Für Betreiber von Bestandsimmobilien ist diese Unsicherheit problematisch, gleichzeitig darf sie nicht zu einem Abwarten führen. Denn unabhängig von künftigen Änderungen gilt eindeutig: Das aktuell gültige Gebäudeenergiegesetz ist verbindlich. 

Während frühere Regelungen vor allem auf Technik, Alter oder Einzelmaßnahmen abstellten, rückt mit dem GEG der tatsächliche Anlagenbetrieb über Zeit in den Mittelpunkt. Effizienz wird nicht mehr als theoretischer Planungswert verstanden, sondern als dauerhaft zu überprüfender und zu dokumentierender Zustand.

Erfüllen Sie schon die GEG-Pflicht zur Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Optimierung?

Ermitteln Sie jetzt, welches Optimierungspotenzial in Ihrem Heizungskeller schlummert.

Damit stellt sich für Betreiber eine zentrale Leitfrage: Wie lassen sich Heizungen in Bestandsgebäuden heute GEG-konform betreiben und nachrüsten – ohne den laufenden Betrieb zu belasten und ohne sich auf wiederkehrende Einzelprüfungen und manuelle Dokumentation zu verlassen?

Ein zentraler Lösungsansatz lautet: digitales Heizungsmonitoring. Immoconn übersetzt die regulatorischen Anforderungen in einen praxistauglichen und skalierbaren Ansatz für den Bestand und unterstützt Eigentümer, Asset-Manager und Liegenschaftsbetreiber dabei, die Vorgaben der GEG-Paragrafen § 60a, § 60b, § 60c und § 71a effizient und nachvollziehbar zu erfüllen.

Was regeln §60a GEG, §60b GEG und  §71a GEG für Heizungsanlagen im Bestand?

Die Paragrafen  §60a GEG,  §60b GEG und §71a GEG richten den Blick bei Heizungsanlagen im Bestand konsequent auf den tatsächlichen Betrieb. Energieeffizienz wird nicht mehr als einmaliger Zustand verstanden, sondern als dauerhaft nachzuweisende Betriebseigenschaft

  •  §60a GEG verpflichtet seit 2024 zur Prüfung und Optimierung neu installierter Wärmepumpen in Gebäuden mit mindestens sechs Nutzungseinheiten. Die erste Prüfung erfolgt nach einer vollständigen Heizperiode, spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme. Die regelmäßige Wiederholungsprüfung entfällt, wenn die Wärmepumpe einer Fernkontrolle, also einem kontinuierlichen Monitoring, unterliegt.
  • §60b GEG betrifft Heizungsanlagen ab 15 Jahren in Gebäuden mit mindestens sechs Nutzungseinheiten. Für diese Anlagen ist grundsätzlich eine einmalige Heizungsprüfung vorgesehen, bei der Regelparameter und Effizienzpotenziale überprüft werden. Die Prüfpflicht entfällt, wenn die Anlage mit standardisierter Gebäudeautomation nach  §71a GEG ausgestattet ist; ein rein punktuelles Monitoring reicht hierfür nicht aus.
  •  §71a GEG verpflichtet große Nichtwohngebäude mit Heizungs- oder Klimaanlagen über 290 kW zur Einführung von Monitoring und Gebäudeautomation. Im Bestand liegt der Fokus auf der kontinuierlichen Erfassung und Auswertung von Anlagen- und Energiedaten. Erfüllt ein Gebäude diese Anforderungen, können Prüf- und Inspektionspflichten nach  §60a GEG und  §60b GEG entfallen – auch bei freiwilliger Umsetzung.

Damit beschreibt GEG Heizung im Bestand keinen „Einmaltermin“, sondern sorgt für einen dauerhaft nachvollziehbaren Betriebszustand.

GEG-Anforderung vs. Betreiberrealität im Bestand

Das GEG legt den Fokus klar auf den laufenden, effizienten Betrieb von Heizungsanlagen. Effizienz wird dabei als dauerhaft nachweispflichtiger Zustand verstanden. Punktuelle Prüfungen oder isolierte Einzelmaßnahmen reichen nicht aus, um diesen Anspruch zu erfüllen. Stattdessen rückt das Gesetz die kontinuierliche Erfassung, Auswertung und Dokumentation von Betriebsdaten in den Vordergrund.

 

In der Betreiberrealität vieler Bestandsgebäude zeigt sich jedoch ein anderes Bild. Heizungsanlagen sind häufig heterogen aufgebaut, über Jahre gewachsen und mit unterschiedlichen Regelungskonzepten ausgestattet. Prüfungen erfolgen anlassbezogen oder turnusmäßig, Optimierungen werden umgesetzt, ohne ihre Wirkung systematisch zu messen. Nachweise sind fragmentiert, manuell erstellt oder nicht dauerhaft verfügbar.

 

Genau hier entsteht die operative Lücke, die das GEG adressiert – und die sich ohne ein strukturiertes Monitoring kaum schließen lässt.

Wie Immoconn die Umsetzung der GEG-Vorgaben für Heizungsanlagen unterstützt

Die Anforderungen aus §60a, §60b und §71a GEG lassen sich im Bestand nur dann wirtschaftlich und rechtssicher erfüllen, wenn Liegenschaftsbetreiber von Wohn- und Geschäftsgebäuden sowie öffentlicher Gebäude, wie etwa Schulen, Behörden oder Krankenhäuser, Heizungsanlagen nicht mehr punktuell prüfen, sondern kontinuierlich überwachen und auswerten

Immoconn ermöglicht ein laufendes digitales Heizungsmonitoring, das zentrale Betriebsparameter wie Vor- und Rücklauftemperaturen, Laufzeiten, Taktung, Wärmemengen und Störmeldungen kontinuierlich erfasst. Dadurch entstehen keine Momentaufnahmen, sondern Zeitreihen, die den tatsächlichen Anlagenbetrieb über Wochen, Monate und Jahre abbilden. Diese langfristige Transparenz ist entscheidend, um Effizienz nicht nur anzunehmen, sondern belastbar nachzuweisen.

§60a GEG: Wärmepumpen dauerhaft im Blick

Im Kontext von  §60a GEG unterstützt Immoconn Betreiber dabei, neue Wärmepumpen nicht nur initial korrekt einzustellen, sondern ihren Betrieb dauerhaft zu überwachen. Veränderungen im Nutzungsverhalten, witterungsbedingte Effekte oder schleichende Fehljustierungen werden frühzeitig sichtbar. Damit schafft das digitale Heizungsmonitoring die Voraussetzung, die gesetzlich vorgesehene Wiederholungsprüfung durch eine kontinuierliche Fernüberwachung zu ersetzen.

§60b und §71a GEG: Prüfung, Optimierung, Dokumentation

Der zentrale Mehrwert von Immoconn liegt darin, die Anforderungen aus  §60b GEG nicht als einmalige Pflichtübung zu behandeln, sondern als Ausgangspunkt für einen dauerhaft effizienten Heizungsbetrieb. Über das digitale Monitoring werden relevante Betriebsdaten kontinuierlich erfasst, strukturiert ausgewertet und nachvollziehbar dokumentiert. So lassen sich Optimierungen nicht nur punktuell belegen, sondern über Vorher-/Nachher-Vergleiche und langfristige Effizienzkennzahlen transparent machen. 

Bei prüfpflichtigen Anlagen, die unter §60b GEG fallen, kann die vorgeschriebene Heizungsprüfung bereits im Zuge der Immoconn-Installation durchgeführt und dokumentiert werden. Dies erfolgt durch hauseigene Immoconn-Heizungsinstallateure, die als fachkundige Personen im Sinne des §60a GEG entsprechend qualifiziert sind. Über das digitale Heizungsmonitoring als datenbasierte Betriebsführung – und optional über Fernsteuerung – identifiziert Immoconn anschließend konkrete Optimierungspotenziale, zum Beispiel an Heizkurve und Vorlauftemperatur, bei Nachtabsenkung oder Nachtabschaltung sowie bei der Warmwasser-Temperaturführung. Die Maßnahmen werden durch Immoconns qualifiziertes Fachpersonal beziehungsweise den zuständigen SHK-Dienstleister umgesetzt und nachvollziehbar dokumentiert.

Wichtig ist auch der regulatorische Zusammenhang: §60b GEG sieht Ausnahmen vor, unter anderem, wenn eine standardisierte Gebäudeautomation nach §71a GEG vorliegt. Immoconn kann in diesem Kontext die erforderliche Transparenz, Nachvollziehbarkeit und eine belastbare Dokumentationsgrundlage liefern, um den laufenden Betrieb und umgesetzte Optimierungen prüf- und argumentationsfest darzustellen.

Praxisszenario: Konformer Heizungsbetrieb nach GEG im Bestand mit Immoconn

Eine große Liegenschaft mit mehreren Gebäuden und mehreren hundert Wohneinheiten steht vor der Herausforderung das GEG zu erfüllen. Die Wärmeversorgung erfolgt über zentrale Heizzentralen mit hybriden Erzeugerkonzepten. Für den Betreiber stehen Versorgungssicherheit, stabile Betriebskosten und regulatorische Konformität gleichermaßen im Fokus.

 

Nach der Inbetriebnahme der Anlage wird Immoconn über Gateways und nachrüstbare Sensorik in den laufenden Betrieb integriert. Erfasst werden kontinuierlich relevante Betriebsparameter wie Vor- und Rücklauftemperaturen und Pumpentaktung. Bereits in den ersten Betriebswochen zeigen die Zeitreihen typische Auffälligkeiten, etwa dauerhaft erhöhte Vorlauftemperaturen, eine hohe Taktfrequenz der Wärmepumpe oder unnötigen Spitzenlastbetrieb in Übergangszeiten.

 

Auf Basis dieser Daten werden gezielt Handlungsempfehlungen abgeleitet, etwa Anpassungen der Heizkurve, Änderungen der Regelstrategie oder eine bessere Koordination zwischen Wärmepumpe und Spitzenlasterzeuger. Jede Maßnahme wird zeitlich dokumentiert und ihre Wirkung anhand von Vorher-/Nachher-Vergleichen überprüft. Für den Betreiber entsteht so ein transparenter, nachvollziehbarer Effizienznachweis über den gesamten Betrieb – als Grundlage für die Erfüllung der Anforderungen aus §60a, §60b und, bei entsprechender Anlagengröße, auch §71a GEG.

Fazit: GEG Heizung im Bestand: Anforderungen heute erfüllen und strategisch vorbereiten

Das Gebäudeenergiegesetz verlangt keinen perfekten Heizungsbetrieb, wohl aber Transparenz, Nachvollziehbarkeit und kontinuierliche Optimierung. Betreiber, die weiterhin ausschließlich auf punktuelle Prüfungen setzen, erhöhen regulatorische Risiken und verschenken Effizienzpotenziale. Für Betreiber bedeutet GEG Heizung heute vor allem: Transparenz schaffen, Betrieb messbar machen, Optimierungen nachvollziehbar dokumentieren.

Der monitoring-basierte Ansatz von Immoconn unterstützt die Anforderungen aus den Paragrafen §60a, §60b und §71a des GEG in einen steuerbaren Anlagenbetrieb zu übersetzen. Wer heute in kontinuierliches Heizungsmonitoring investiert, erfüllt nicht nur einen großen Teil der aktuellen gesetzlichen Pflichten, sondern schafft zugleich eine belastbare Grundlage für kommende regulatorische Entwicklungen, wirtschaftliche Optimierung und nachhaltige Bestandsstrategien.

Häufig gestellte Fragen

Das GEG bewertet Heizungsanlagen nicht mehr nur nach Technik oder Alter, sondern nach ihrem tatsächlichen Betrieb. Energieeffizienz muss dauerhaft erreicht und nachvollziehbar dokumentiert werden. Heizungsmonitoring spielt dabei eine zentrale Rolle, weil es den realen Anlagenbetrieb kontinuierlich sichtbar macht und Effizienzverluste frühzeitig erkennen lässt.

Die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSimiMaV) war eine temporäre Regelung, die vom 1. Oktober 2022 bis 30. September 2024 galt. Sie zielte auf Energieeinsparungen ab, insbesondere bei Gasheizungen, und verpflichtete zu Prüfungen, Optimierungen und hydraulischem Abgleich in größeren Gebäuden. EnSimiMaV-Maßnahmen wie Heizungsoptimierungen flossen direkt in GEG ein: Prüfungen nach § 60b ersetzen den EnSimiMaV-Heizungscheck, hydraulischer Abgleich (§ 60c) bleibt bei Mehrfamilienhäusern (≥6 WE) vorgeschrieben. Wer die EnSimiMaV-Pflichten erfüllt hat, kann dies als GEG-Nachweis nutzen – die Fristen verlängern sich bis 2027.

Für Bestandsgebäude greifen insbesondere die Regelungen aus GEG §60a, GEG §60b und GEG §71a. Sie verlangen Prüf-, Optimierungs- oder Monitoringpflichten je nach Anlagentyp, Alter und Größe. Immoconn unterstützt die Umsetzung, indem es punktuelle Prüfungen durch einen laufenden Effizienznachweis ersetzt. Damit können Heizungssysteme die gesetzlichen Anforderungen dauerhaft erfüllen.

Empfehlenswert sind Heizungsmonitoring-Systeme, die den Betrieb kontinuierlich abbilden und die für den GEG-Nachweis relevanten Kennwerte messbar, auswertbar und revisionssicher dokumentiert bereitstellen. Besonders geeignet sind Lösungen wie Immoconn, die sowohl die technische Infrastruktur des digitalen Monitorings anbieten, als auch die Expertise durch fachkundige Heizungsbaumeister für Handlungsempfehlungen zur Optimierung von Energieeffizienz und Einsparpotenzialen.

Die Nachrüstung erfolgt in der Regel über nachrüstbare Sensorik und Gateways, die in bestehende Heizungsanlagen integriert werden können, ohne den laufenden Betrieb zu unterbrechen. In Kombination mit einer Monitoring-Software von Immoconn entsteht so eine belastbare Datenbasis für Effizienz, Optimierung und GEG-Nachweise.

§60b betrifft Heizungsanlagen ab 15 Jahren und sieht grundsätzlich eine einmalige Heizungsprüfung vor. Diese Pflicht entfällt, wenn die Heizungsanlage im Rahmen einer standardisierten Gebäudeautomation nach  §71a GEG überwacht wird. Immoconn unterstützt hier, indem es den effizienten Betrieb dauerhaft dokumentiert und damit die Prüfpflicht ersetzt.

👉 Immoconn macht den Heizungskeller digital

Rüsten Sie Ihre Heizräume jetzt mit Imoconn aus und profitieren Sie von reduzierten Energiekosten, einer besseren CO₂-Bilanz und zufriedenen Mietern – auch im heterogenen Bestand. Vereinbaren Sie noch heute eine unverbindliche Beratung und machen Sie Ihre Immobilien bereit für die Zukunft

Das könnte Sie auch interessieren: